Digitales Lernen und Barrierefreiheit: Wie können E-Learnings inklusiver gestaltet werden?

Janina WörzDigital Learning Consultant

Barrierefreiheit ist kein neuer Begriff. Wie aber kann Barrierefreiheit im Zusammenhang mit digitalem Lernen verstanden werden? Barrierefreiheit bedeutet in diesem Kontext zunächst, dass digitale Lerninhalte von jedem, unabhängig von Alter, Kontext oder Fähigkeit sowohl inhaltlich verstanden als auch technisch genutzt werden können. Das heißt, auch Menschen mit motorischen, kognitiven, visuellen oder auditiven Beeinträchtigungen. Diese Ermöglichung zur Teilhabe ist für Unternehmen wichtig, um digitales Lernen im Unternehmen gleichberechtigt und damit qualitativ hochwertig zu gestalten. Zudem fördert es die unternehmensinternen Strategien für Vielfalt, Gleichberechtigung und Integration. Was aber sollte bei der Planung und Erstellung von digitalen Lerninhalten beachtet werden? In diesem Artikel erfahren Sie, welche Punkte Sie beachten können, um E-Learnings inklusiver zu gestalten.

#1 Die Voraussetzungen kennen

Vor der Planung eines E-Learnings ist es wichtig, die bereits bestehenden Voraussetzungen eines barrierefreien Angebots zu kennen. So sind in Deutschland seit 2021 alle öffentlichen Stellen zur barrierefreien Gestaltung von Websites, Dokumenten und mobilen Anwendungen verpflichtet. Im selben Jahr wurde das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verabschiedet, welches die Umsetzung des European Accessibility Act in nationales Recht darstellt und nun auch erstmals die Privatwirtschaft zur Barrierefreiheit verpflichtet. Konkret bedeutet dies, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen einiger Unternehmen bis Juni 2025 barrierefrei angeboten werden müssen. Die Anforderungen an diese Produkte und Dienstleistungen werden in der dazugehörigen Rechtsverordnung, BFSGV, geregelt. Die technischen Kriterien liefert dazu die DIN EN 301 549. Den internationalen Standard, setzen dabei aber die „Web Content Accessibility Guidelines“ (WCAG). Diese Richtlinien umfassen 78 Erfolgskriterien, welche helfen, in Hinblick auf Texte, Bilder, Formulare, Audios und Videos, ein möglichst barrierefreies Angebot zu designen. Vor der Planung eines E-Learnings hilft es daher sich zu informieren, welche Vorschriften gegebenenfalls bereits greifen oder welche Standards, je nach Projekt und Zielgruppe, einen hilfreichen Rahmen für die Planung und Entwicklung setzen können.   

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#2 Lernbedürfnisse berücksichtigen

Im Planungsprozess ist es außerdem wichtig, sich über die Bandbreite an möglichen Lernenden zu informieren, um unterschiedliche (Lern-)Bedürfnisse zu kennen und im Entwicklungsprozess von Beginn an mit zu berücksichtigen. Dabei macht es Sinn zu wissen, wer von einem barrierefreien Angebot profitiert. Dazu gehören zum Beispiel Lernende mit motorischen, kognitiven, visuellen oder auditiven Beeinträchtigungen oder auch Nicht-Muttersprachler:innen. Deren unterschiedliche Bedürfnisse und Art der Nutzung von digitalen (Lern-)Medien zu kennen und zu verstehen, hilft bereits im Design des E-Learnings passende Lösungen mitzudenken. Diese können unabhängig des Endgeräts dabei helfen, dass die Lernenden die Lernziele erreichen, egal wann und von wo aus sie lernen möchten. Idealerweise werden Menschen mit entsprechender Beeinträchtigung mit in den Planungsprozess involviert, sodass deren Feedback zur Benutzerfreundlichkeit iterativ in den Entstehungsprozess des E-Learnings miteinfließen kann.

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#3 Die Basics kennen

Neben den wichtigsten genannten Guidelines und die Möglichkeit die Einhaltung dieser zu überprüfen gibt es wesentliche Basics, die dabei unterstützen, ein E-Learning inklusiver zu gestalten und auch einen Blick für den Status eines E-Learnings im Hinblick auf Barrierefreiheit zu entwickeln:

  • Strukturierung: Eine konsistente Struktur innerhalb eines E-Learnings hilft, sich darin zurechtzufinden und navigieren zu können. Dazu gehören eine einheitliche Benennung und Positionierung von Inhalten. Dabei ist der Einsatz eines semantischen Codes wichtig, ebenso wie die beschreibende Benennung von Bildern. Zusätzlich hilft es alternative Navigationsmethoden zu berücksichtigen, wie etwa eine Sitemap bereitzustellen und Tastaturbedienbarkeit zu ermöglichen.
  • Lesbarkeit: Bei Texten sollte darauf geachtet werden, dass sie leicht verständlich und einfach verfasst sind. Dazu gehören auch kurze Sätze und die Vermeidung von Abkürzungen und Fremdwörtern. Zudem ist die technische Lesbarkeit wichtig. Das umfasst die Verwendung von klaren Schriftarten ohne Serifen, mindestens Schriftgröße 12 und einen angemessenen Zeilenabstand. Ebenso ist ein hoher Kontrast der Texte wichtig. Dieser wird durch Vorder- und Hintergrund, Schriftgröße und Schriftart beeinflusst und kann hier überprüft werden.
  • Interaktive Inhalte: Die Inhalte von Videos und Audios sollten per Untertitel oder per Transkription bereitgestellt werden. Für PDFs gibt es neben der EN 301 549 ergänzend den Standard PDF/UA. Auch hier ist besonders auf die Strukturierung sowie die Lesbarkeit der Inhalte zu achten. Inwiefern ein PDF barrierearm ist, lässt sich auch hier überprüfen.

Diese Basics können helfen, ein E-Learning inklusiver zu gestalten. Weitere, sehr hilfreiche Leitfäden zur Erstellung barrierefreier E-Learnings finden sich zum Beispiel hier und hier.

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Quellen:

Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) | Aktion Mensch (aktion-mensch.de)

Barrierefreies E-Learning | BIK für Alle (bik-fuer-alle.de)

E-Learning – barrierefreies Lernen | Aktion Mensch (aktion-mensch.de)

Accessibility In L&D: Creating Equal eLearning Opportunities (elearningindustry.com)

Accessibility In Learning Design – eLearning Industry

Geschrieben von

Janina Wörz

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